Anwalt kann Mandant zum BEM-Gespräch begleiten

Wenn ein Arbeitnehmer in einem Jahr mehr als 6 Wochen arbeitsunfähig ist, soll der Arbeitgeber nach § 167 SGB IX ein Verfahren zur betrieblichen Wiedereingliederung (BEM) durchführen. Darin soll ermittelt werden, was der Arbeitgeber tun kann, damit der Arbeitnehmer zukünftig weniger erkrankt. Das kann z. B. eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder Entlastung durch Teilzeittätigkeit bedeuten. […]

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