Anwaltskosten – Kurzübersicht

Sicherlich fragen Sie sich, was die Beratung oder Vertretung durch einen Anwalt eigentlich kostet.

Man unterscheidet zwischen außergerichtlicher Beratung (dazu gehört auch das Prüfen und Entwerfen von Dokumenten) und der Vertretung nach außen sowie der gerichtlichen Vertretung.

Für eine Beratung soll nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) eine Honorarvereinbarung getroffen werden. Dabei spielen Gesichtspunkte, wie der voraussichtliche Zeitaufwand, die Komplexität des Sachverhalts/rechtliche Schwierigkeit oder der wirtschaftliche Wert, eine Rolle.
Für eine sog. Verbraucher-Erstberatung darf ein Anwalt höchstens 190,00 Euro zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer abrechnen.
Bei aufwendigeren Beratungszeiten empfiehlt sich die Vereinbarung eines Stundenhonorars. Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart hat schon im Jahr 2011 empfohlen, hier nicht unter 125,00 Euro netto/Stunde zu gehen, da der Rechtsanwalt von diesem Betrag auch seine Kanzlei- und Personalkosten tragen muss. Dazu gehören neben der Geschäftsraummiete und IT-Ausstattung u. a. auch die Kosten der regelmäßigen Fortbildung oder von Versicherungen. Aufgrund der zwischenzeitlichen allgemeinen Preisentwicklung werden die Stundensätze oft höher sein. So hat das Soldan Institut ermittelt, dass die durchschnittlichen anwaltlichen Stundensätze bei über 200 Euro netto liegen.

Die außergerichtliche Vertretung kann ebenfalls über eine Honorarvereinbarung oder nach dem RVG abgerechnet werden. Die „Geschäftsgebühr“ richtet sich nach dem Gegenstandswert, aber auch der Schwierigkeit des Falles.

Bei gerichtlichen Verfahren findet oft das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Anwendung, z. B. für die Abrechnung gegenüber der Rechtsschutzversicherung, im Rahmen von bewilligter Prozesskostenhilfe (PKH) oder bei der späteren Kostenerstattung durch den unterlegenen Gegner. Die jeweiligen Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert.
Personen mit geringem Einkommen können sich für außergerichtliche Beratung Beratungshilfe (beim zuständigen Amtsgericht des Wohnorts) oder Prozesskostenhilfe auf Antrag bewilligen lassen. Hier muss man wissen, dass eine rechtzeitige Beantragung wichtig ist und die Einkommensverhältnisse der Leistungsempfänger bei der PKH vier Jahre lang überprüft werden und es dann, wenn sie sich in dieser Zeit wirtschaftlich verbessern, zu Ratenzahlungen kommen kann, so dass am Ende doch alle entstandenen Anwaltskosten zu tragen sind.

In arbeitsgerichtlichen Verfahren speziell gilt nach § 12a Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) die Regelung, dass man seine Anwaltskosten der ersten Instanz auch dann selbst tragen muss, wenn man den Prozess gewinnt. Diese Regelung umfasst auch die außergerichtlichen Anwaltskosten, etwa für die Beratung sowie Forderungs- und Mahnschreiben. Dies bedeutet, dass sich arbeitsgerichtliche Verfahren um kleinere Geldbeträge oft nicht lohnen. Arbeitsrechtliche Vertretung endet häufig mit dem Abschluss einer Vereinbarung/eines Vergleichs zwischen den Parteien. Hier können auch Termins- und Einigungsgebühren entstehen.

In den Geschäftsbedingungen der Rechtsschutzversicherungen finden sich oft Leistungsausschlüsse, Deckungsgrenzen oder Selbstbeteiligungen. So kann das Einholen einer Kostendeckungszusage schon selbst zum eigenen Rechtsstreit mit der Versicherung werden.

Die Kontaktaufnahme zum Anwalt lohnt sich also vor allem dann, wenn Einen eine Rechtsfrage oder ein rechtliches Problem wirklich umtreiben und man endlich wissen möchte, wo man steht und was man möglicherweise unternehmen kann. In diesem Sinne scheuen Sie sich nicht, im Bedarfsfall einen Anwalt zu konsultieren. Sie werden erstaunt sein, über wie viel Know How er verfügt.

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