Arbeitsunfall bei gewolltem Handeln mit ungewollter Verletzungsfolge

Auch das willentliche Ziehen am schweren Gegenstand kann zum Arbeitsunfall nach § 8 SGB VII führen. So entschied das Sozialgericht Stuttgart am 28.01.2020 im Fall eines Müllwagenfahrers, der sich – nach dem Ziehen am 600 kg schweren Metallumleerbehälter – in der Schulter verletzte. Nennenswerte Vorerkrankungen hatte er bis dahin nicht. Die unsichtbare Kraft der Mülltonne […]

weiter lesen