Aufhebungsvertrag

Ein Arbeitsverhältnis kann auch durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden. Diesen müssen beide Seiten, also Arbeitnehmer und Arbeitgebervertreter, handschriftlich unterschreiben, § 623 BGB. Üblicherweise wird darin auch geregelt, was mit restlichem Urlaub oder Arbeitszeitguthaben geschehen soll, ob es z. B. eine bezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung bis zum Vertragsende gibt. Auch Regelungen zur Abfindungszahlung oder Rückgabe […]

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