Anwalt kann Mandant zum BEM-Gespräch begleiten

Wenn ein Arbeitnehmer in einem Jahr mehr als 6 Wochen arbeitsunfähig ist, soll der Arbeitgeber nach § 167 SGB IX ein Verfahren zur betrieblichen Wiedereingliederung (BEM) durchführen. Darin soll ermittelt werden, was der Arbeitgeber tun kann, damit der Arbeitnehmer zukünftig weniger erkrankt. Das kann z. B. eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder Entlastung durch Teilzeittätigkeit bedeuten. Der Arbeitgeber soll ein entsprechendes Einladungsschreiben versenden. Die Teilnahme ist freiwillig und was besprochen wird, sollte vertraulich bleiben. Feste Formvorschriften gibt es kaum, aber z. B. die Empfehlung, dass neben Personalverantwortlichen – so denn vorhanden – ein Betriebsratsmitglied, jemand von der Schwerbehindertenvertretung, gar ein Betriebsarzt oder Rehabilitationsträger teilnimmt. Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, dort etwaige Diagnosen offenzulegen. Das Verfahren kann auch aus mehreren Gesprächen bestehen. Für einen langzeiterkrankten Arbeitnehmer wirkt eine solche Gesprächseinladung oft bedrohlich, weil er Sanktionen befürchtet sobald er seine gesundheitlichen Probleme offenbart. Seit Juni 2021 können Beschäftigte nun eine Vertrauensperson hinzuziehen. Das kann nun auch ein Anwalt sein. Ein Anwalt kann auf ein faires Verfahren achten, späterer Zeuge sein, das Gespräch protokollieren und Dinge manchmal besser ausdrücken als der Betroffene. Der Anwalt kann auch einschätzen, ob z. B. eine personenbedingte Kündigung droht, ob alternative Lösungen möglich sind und ob die Probleme mit dem Betrieb zusammenhängen. Manch eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für die Begleitung durch den Anwalt. Wer also Angst vor einem solchen Verfahren hat, für den kann sich die vorherige vertrauensvolle Beratung und Begleitung durch einen Anwalt lohnen, um spätere Nachteile durch unbedachte Äußerungen möglichst zu vermeiden. Ohne ein ordnungsgemäßes BEM-Verfahren ist eine krankheitsbedingte Kündigung kaum wirksam. Verschließt sich der Arbeitnehmer aber völlig, kann auch schneller zur Kündigung gegriffen werden.

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